Rubrik
| Kein kleiner Klecks auf der Landkarte |
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Zweites IHK-Europafrühstück zum Thema „IHK-Büro“ in Brüssel OLDENBURG (OFF). Das diesjährige Europafrühstück der Oldenburgischen Industrie- und Handelskammer (IHK) stand ganz im Zeichen der Möglichkeiten der EU-Förderung für norddeutsche Unternehme und der Auswirkungen der EU-Richtlinien auf norddeutsche Unternehmen. In seinen einführenden Worten wies Dr. Joachim Peters von der Oldenburgischen IHK darauf hin, dass 60 Prozent der deutschen Exporte i n Länder der Europäischen Union gehen und 84 Prozent der wirtschaftsrelevanten Gesetzgebung in der Verantwortung der EU liegen. Gregor Stein vom IHK-Büro Brüssel stellte im Anschluss in seinem Vortrag die Arbeit des IHK-Büros vor und wie norddeutsche Unternehmen davon profitieren können. Das Büro ist sowohl mit klassischer Lobbyarbeit für die regionale Wirtschaft befasst, also mit Öffentlichkeitsarbeit und dem Schaffen von Netzwerken, als auch dem sogenannten Mikro-Lobbying . Dahinter verbirgt sich die Interessenvertretung für einzelne Unternehmen im Umgang mit der EU- Gesetzgebung . So können Belange der einzelnen Unternehmen frühzeitig in den EU-Gesetzgebungsprozess eingebunden und berücksichtigt werden. Dabei geht es darum für einzelne Unternehmen oder eine ganze Branche die Planungssicherheit zu erhöhen, Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen. Die IHK verfügt dabei über das notwendige politische Know-How und einen besseren Draht zur Kommission als die einzelnen betroffenen Firmen. Immerhin repräsentieren die 13 norddeutschen IHK’s rund 18 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes, sind also nach den Worten von Stein alles andere als „ein kleiner Klecks auf der Landkarte“, wie dies für die Wirtschaftsleistung vieler kleiner EU-Länder zutrifft. Zu den Serviceleistungen zählen weiterhin ein Anti-Dumping-Register und die Intervention bei Handelshemmnissen. Der IHK angeschlossene Unternehmen können kostenlos drei Stunden Beratungsleistungen des IHK-Büros Brüssel in Anspruch nehmen. Erst darüber hinausgehende Beratungszeit wird kostenpflichtig. Stein führt zahlreiche Fallbeispiele an, bei denen das IHK-Büro aktiv wird , ob die Ausnahmen bei der Luftverkehrssteuer für Inselflüge, die Gegenstand eines EU-Beihilfeverfahrens sind und wo die IHK über den Verfahrensstand informiert und Handlungsmöglichkeiten klärt oder die Klage eines Autoteileherstellers , dessen italienischer Konkurrent sich Lohnkosten aus der staatlichen Pensionskasse erstatten lässt und damit den Wettbewerb verzerrt. Ebenso konnte das IHK-Büro einem norddeutschen Photovoltaikunternehmen bei der Inanspruchnahme von EU-Fördertöpfen helfen, das eine Produktionsstätte in der Türkei errichten will. |